Nutzen Sie die Gestaltungsmöglichkeiten Ihres Entgelttarif- Vertrags. Entlohnen Sie Ihre Mitarbeiter nach den Anforderungen ihrer Tätigkeit und nicht nach dem Nasenfaktor.
Wir empfehlen ausdrücklich, Ihren Arbeitgeberverband in allen Phasen einzubeziehen. Wir führen keinerlei Rechtsberatung durch!
- Ist- Aufnahme
Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Arbeitgeberverband, ob Mitarbeiter abweichend zu den Bestimmungen Ihres Tarifvertrages entlohnt werden.
- Funktionsbeschreibungen
Als Grundlage für die tarifliche Eingruppierung erstellen wir Funktionsbeschreibungen für die Arbeitsplätze, die unter den jeweiligen Entgelttarif fallen. Dabei berücksichtigen wir in Form und Inhalt die Anforderungen des jeweiligen Tarifvertrages (z.B. ERA oder BETV Chemie).
- Eingruppierung
Aufbauend auf den abgestimmten Funktionsbeschreibungen erarbeiten wir Vorschläge zur tariflichen Eingruppierung. Diese sind Grundlage für die Verhandlungen mit den jeweiligen Tarifpartnern.
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